Garantiebeginn
Verfasst: Mi 20. Sep 2023, 11:19
Hallo alle,
ich habe mal ein etwas außergewöhnliches Anliegen mit folgender Fragestellung:
Mein Roller wurde vertraglich vom Erstbesitzer im November 2021 als Neufahrzeug bei BMW Motorrad erworben und auch bezahlt, aber erst im Februar 2022 auf den Kunden zugelassen und ausgeliefert. Bis zur Auslieferung verblieb der C 400 GT beim BMW Vertragshändler. Die Auslieferungsinspektion wurde erst kurz vor Übergabe an den Kunden - hier Ende Januar 2022 - durchgeführt und auch so im Scheckheft dokumentiert.
Frage: ab wann läuft die Garantie?
November 2021 oder erst mit Übergabe des Fahrzeuge ?
Mein derzeitiger Händler sagte mir, dass die Garantie ab November läuft.....
Wäre das nach eurem Verständnis nachvollziehbar oder hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?
BMW mag mir meine o.a. durchaus berechtigte Frage nicht ernsthaft beantworten. Mein Händler kann es nicht, der erstausliefernde Händler will es nicht und die Servicehotline von BMW (hier per Email angefragt) möchte unbedingt die Fahrgestellnummer haben (um mir dann mitzuteilen, dass die Garantie ab November läuft....).
Irgendwo müsste doch in den AGB dazu etwas zu finden sein... im Netz finde ich dazu nichts aussagekräftiges und der Originalkaufvertrag mit AGB liegt mir nicht vor.
Gruß
Daniel
ich habe mal ein etwas außergewöhnliches Anliegen mit folgender Fragestellung:
Mein Roller wurde vertraglich vom Erstbesitzer im November 2021 als Neufahrzeug bei BMW Motorrad erworben und auch bezahlt, aber erst im Februar 2022 auf den Kunden zugelassen und ausgeliefert. Bis zur Auslieferung verblieb der C 400 GT beim BMW Vertragshändler. Die Auslieferungsinspektion wurde erst kurz vor Übergabe an den Kunden - hier Ende Januar 2022 - durchgeführt und auch so im Scheckheft dokumentiert.
Frage: ab wann läuft die Garantie?
November 2021 oder erst mit Übergabe des Fahrzeuge ?
Mein derzeitiger Händler sagte mir, dass die Garantie ab November läuft.....
Wäre das nach eurem Verständnis nachvollziehbar oder hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?
BMW mag mir meine o.a. durchaus berechtigte Frage nicht ernsthaft beantworten. Mein Händler kann es nicht, der erstausliefernde Händler will es nicht und die Servicehotline von BMW (hier per Email angefragt) möchte unbedingt die Fahrgestellnummer haben (um mir dann mitzuteilen, dass die Garantie ab November läuft....).
Irgendwo müsste doch in den AGB dazu etwas zu finden sein... im Netz finde ich dazu nichts aussagekräftiges und der Originalkaufvertrag mit AGB liegt mir nicht vor.
Gruß
Daniel