tut mir leid, wenn ich mich erst jetzt auf deinen Beitrag melde, aber ich bin hier ewig schon nicht mehr online gewesen und heute eher zufällig hier.
Das hat auch seinen Grund, ich habe mir inzwischen eine Honda SWT 600 gekauft: keine 3 Jahre alt und nur 2700 km gelaufen. Ein (mehr als) sachkundiger Freund hat mich begleitet und die "Unbedenklichkeit" der Maschine bestätigt. Mittlerweile ist auch die Drosselung verbaut (von 51 auf 48 PS ... holla!). Ich bin super zufrieden und das Schäppken läuft wie ne Eins.
Ja, es ist richtig, für die Drosselung wird ein Gutachten für die explizite FG-Nummer der fraglichen Maschine angefertigt, das dann vom TÜV abgenommen wird. Hierbei handelt es sich sozusagen um einen "Einweg-Gutachten" das bei Ausbau der Drosselung keine Gültigkeit mehr hat. Ob und wie die Drosselung dann bei einer anderen Maschine ein Gutachten erhalten kann weiß ich nicht. Kann ich aber mal nachfragen, weil der TÜV-Ingenieur zufällig

Ich denke, ich werde das mit dem Gutachten nochmal berichten und dann war es dann auch mit meiner Beteiligung in diesem Forum. Wer weiß, vielleicht bin hier mal wieder dabei, wenn es dann doch mal ein BMW-Roller wird. Ich wünsche allen stets "ne handbreit Asphalt unterm Reifen" und viel Spaß bei den Ausfahrten mit den GTs.