Naja, gesetzlich erlaubt wäre nicht mein Hauptproblem, wenn man den Gegenverkehr nicht blendet, wäre die äußerst bescheidene Optik des "Einauge" weg.
Leider wird aber das "Fernlicht" über eine andere Reflektoreinstellung geregelt.
D.h., bei Parallelverdrahtung von rechts nach links wäre das Einauge weg, allerdings würde man immer mit Fernlicht fahren, also nicht Sinn der Sache.Dann kann man auch einfach den Fernlichtschalter dauerhaft auf "on" stellen.
Bei den 2 Faden Systemen (H4), war das einfach. Hier hat einfach die "Plus" vom Ablendlicht im rechten Scheinwerfer gefehlt, kurz verkabelt und gut war.Fernlicht lieferte der 2. Faden...
Beim C leider nicht so einfach machbar.
Könnte man den rechten Reflektor so ausrichten wie den Linken hätte man zwar kein Einauge mehr, aber auch kein Fernlicht
